Rechtsanwälte Schneider Stein & Partner

Ihre Anwaltskanzlei für Familien- und Erbrecht in Hamburg und Kiel

Eine Scheidung oder ein Streit ums Erbe bedeutet eine große emotionale Belastung, sie zerschneidet nicht nur Familien, sondern beinhaltet in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht viele Unklarheiten und Risiken.

Mit erbrechtlichen und familienrechtlichen Problemen, z.B. in Bezug auf Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Pflichtteil und Testierfähigkeit beschäftigen sich die Fachanwälte für Familienrecht und der Fachanwälte für Erbrecht unserer Kanzlei tagtäglich. In außergerichtlichen Verhandlungen und in gerichtlichen Verfahren setzen wir auf konsequente Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten.

Wir bieten Ihnen aber auch die Möglichkeit zu einer Mediation, durch die im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung eine einvernehmliche Konfliktlösung gefunden werden soll. Mit Unterstützung eines Mediators werden die Parteien in ihren Fähigkeiten gestärkt, eigenständig eine für alle Seiten vorteilhafte Regelung zu finden. Die Mediatoren der Kanzlei zeichnen sich aus durch Empathie, Authentizität, Wertschätzung der Konfliktparteien und systemisches Denken. Besonders bei einer Trennung, von der auch Kinder betroffen sind, ist es von Vorteil, eine möglichst einvernehmliche Regelung in Bezug auf Sorgerecht und Umgangsrecht zu finden.

Und auch bei erbrechtlichen Konflikten (z.B. Erbauseinandersetzung, Pflichtteil oder Testamentsanfechtung) kann eine außergerichtliche Streitbeilegung viele Vorteile haben und allen Beteiligten viel Geld, Zeit und psychologische Belastung ersparen

Adoptionen, die Gestaltung eines Ehevertrages oder eine Testamentserrichtung gehören zu unseren Tätigkeitsfeldern. Im Bedarfsfall kooperieren wir gern mit externen Fachleuten wie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Notaren und anderen Beratern unserer Mandanten.

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