Partnerschaftsvertrag
Auch für unverheiratete Paare bieten Partnerschaftsverträge eine wirksame Möglichkeit, um Vermögen und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln. Setzen Sie an die Stelle unbestimmter gesetzlicher Regelungen Ihre eigenen Vorstellungen für Ihre Lebensgemeinschaft, indem Sie dem unsteten Willen des Gesetzgebers Ihre eigenen Vorstellungen in einem Partnerschaftsvertrag entgegensetzen.
Gerade für eheähnliche Lebensgemeinschaften bietet sich dies an, da das Gesetz in der Regel Ansprüche wegen Unterhalt, Vermögensausgleich und Hausrat nicht sichert. Auch für künftige Eheleute sind Verträge sinnvoll, da sie Streitigkeiten im Trennungsfall sowie unerwünschte Folgen vermeiden können. Die Ausarbeitung derartiger Verträge, die individuell nach den Bedürfnissen der Mandanten gestaltet werden, gehört zur Praxis sämtlicher bei uns tätigen Anwälte.