Erbrecht und Steuern

Die Erbschaftsteuer limitiert die juristischen Gestaltungsmöglichkeiten faktisch in nicht unerheblichem Maße. Aus diesem Grunde muss eine Rechtsberatung zum Erbrecht den Aspekt der Steuern steht im Blick behalten.

Erbrecht und Steuern in der Beratungspraxis

Sowohl bei der Beratung zur Erstellung eines Testaments als auch bei der Überprüfung eines bereits bestehenden Testaments gehört es zur Beratungspraxis unserer Fachanwälte für Erbrecht, zu prüfen, ob ein Vorgang überhaupt erbschaftsteuerlich relevant ist. In einem zweiten Schritt wird dann die Höhe der Steuer ermittelt. Anschließend können andere Regelungen in Betracht gezogen werden, die bei einem vergleichbaren Ergebnis eine günstige steuerliche Situation schaffen.

Kooperation mit Steuerexperten

Wir arbeiten gerne mit Ihren Steuerberatern zusammen oder beraten Sie bei besonderen Erbschaftsteuerproblemen im Zusammenspiel mit dem Steuerberater unseres Vertrauens.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Der Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaftsteuer, wie auch eine Schenkung unter Lebenden besteuert würde. Eine weit verbreitete Annahme, die davon ausgeht, dass kurz vor dem Tod durch Schenkung übertragenes Vermögen steuerlich begünstigt würde, trifft also nicht zu.

Die Steuerbelastung lässt sich nur senken, wenn die Schenkung mindestens zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers vollzogen wird. Der Grund liegt in den Freibeträgen der Erbschaftsteuer bzw. der Schenkungsteuer, die im Verhältnis zum Erblasser alle zehn Jahre wieder in voller Höhe zur Verfügung stehen.

Planung mit Blick auf Erbschaftsteuer

Eine rechtzeitige Planung des Vermögensübergangs auf einen Erben kann die Belastung mit Erbschaftsteuer wesentlich verringern. Auf der anderen Seite bindet der Erblasser sich u.U. stark an den künftigen Erben bzw. beschränkt seine eigene Verfügungsgewalt über sein Vermögen.

In diesem Punkt kann eine gezielte rechtliche Beratung erhebliche Sicherheit bringen. Unsere Anwälte für Steuerrecht finden mit Ihnen gemeinsam einen Weg, der sämtliche Aspekte einer lebzeitigen Übertragung Ihres Vermögens berücksichtigt.

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