Scheidungsanwalt in Hamburg
Anwaltliche Beratung im Scheidungsrecht bildet ein zentrales Arbeitsfeld der Kanzlei Schneider Stein & Partner mit den Büros in Hamburg und Kiel. Besonders am Herzen liegt es uns, unseren Mandanten dabei zur Seite zu stehen. Unsere Fachanwälte für Familienrecht leiten und begleiten Sie durch die mit den persönlichen Veränderungen verbundenen (rechtlichen) Herausforderungen.
Lange Scheidungsprozesse vermeiden
Langwierige familiengerichtliche Auseinandersetzungen werden nach Möglichkeit vermieden, da jahrelange Prozesse nicht nur kostenintensiv, sondern auch psychisch belastend für unsere Mandanten sind. Wir fokussieren uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Situation in die Hand zu nehmen, statt sie aus der Hand zu geben. Jeder einzelne Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und wird im Bedarfsfall durch unser gesamtes Team – dem auch ehemalige Familienrichter angehören – unterstützt.
Kompetente Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht beraten Sie im Fall einer Trennung
Wir beraten Sie vor der Einleitung einer Scheidung über deren Voraussetzungen und Konsequenzen. Wir versetzen Sie in die Lage, aus rechtlicher Sicht beurteilen zu können, ob und ggf. wann ein Scheidungsantrag gestellt werden sollte. Als Fachanwälte für Familienrecht gehen wir selbstverständlich auf Ihre gesamte familienrechtliche Situation ein. Unsere Mandanten erhalten einen Überblick über die wichtigen Fragen des Unterhalts, des ehelichen Güterrechts (Zugewinnausgleich), des Sorgerechts, des Versorgungsausgleichs und anderen Fragestellungen. Auch steuerliche Fragen können über das juristische Netzwerk unserer Kanzlei geklärt werden.
Anwaltliche Vertretung vor dem Familiengericht durch erfahrene Fachanwälte für Familienrecht
Der familiengerichtliche Beschluss schafft oftmals sehr weitreichende Änderungen der tatsächlichen und der rechtlichen Verhältnisse. Unsere Rechtsanwälte für Scheidungen vertreten Sie im gerichtlichen Scheidungsverfahren und klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Dabei streben wir möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Glückt dies nicht, verfolgen wir Ihre Interessen wirksam bei Gericht. Jeder Fachanwalt für Familienrecht und jede Fachanwältin für Familienrecht bei Schneider Stein & Partner ist ein versierter und erfahrener Vertreter Ihrer Interessen bei Gericht. Wir treten bei Familiengerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland für Sie auf.
Warum bieten wir eine Beratung in allen Phasen einer Beziehung?
Schon vor der Eingehung einer Ehe sollten Sie sich beraten lassen, um zu erkennen, welche weitreichenden rechtlichen Wirkungen mit der Eheschließung verbunden sind. Nur so kann geklärt werden, ob vom Gesetz abweichende Rechtsfolgen einer Heirat durch Ehevertrag geregelt werden sollten.
Wenn zwei Menschen eine Ehe lösen, sind häufig eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Oft bestehen falsche Vorstellungen, gerade in der Trennungszeit werden vielfach Fehler gemacht, die nur schwer zu korrigieren sind. Es ist daher vorteilhaft, sich zu einem frühen Zeitpunkt von einem Anwalt für Scheidungsrecht, besser noch einem Fachanwalt für Familienrecht, beraten zu lassen. Wenn möglich sollte eine solche Beratung sogar noch vor der Trennung erfolgen. Weit vor dem gerichtlichen Beschluss (früher Urteil), der die Ehe auflöst, der sogenannten Ehescheidung, liegen die wichtigen Zeiträume, in denen noch Weichen gestellt werden können.
Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber im Eherecht drei Zeiträume.
Zunächst besteht eine intakte eheliche Lebensgemeinschaft. Darauf folgen die Zeit des Getrenntlebens und schließlich die Phase nach der Scheidung. Jeder dieser Zeiträume ist gesetzlich geregelt, für jeden ergeben sich unterschiedliche rechtliche Ansprüche bzw. Scheidungsfolgen.
Die Berechnung von Ansprüchen – insbesondere von Unterhaltsansprüchen – und auch die gerichtliche Durchsetzung hängen auch davon ab, dass die genannten Zeiträume sorgfältig juristisch geprüft werden. Dies ist eine mitunter schwierige Aufgabe für erfahrene Fachanwälte für Familienrecht.
Der Zeitpunkt der Scheidung markiert aus gesetzgeberischer Sicht also bereits den Beginn der letzten Phase. Für eine Gestaltung kann es dann bereits zu spät sein. Sprechen Sie daher frühzeitig einen kompetenten Fachanwalt für Familienrecht oder eine kompetente Fachanwältin für Familienrecht an.
Alternative Wege zur Scheidung?
Der gesetzlich vorgesehene Hauptfall der Scheidung ist die Auflösung der Ehe durch den Tod. Daneben gibt es die Ehescheidung und den Sonderfall der Aufhebung der Ehe.
Gesetzgeberische Gedanken, eine außergerichtliche Scheidung von kinderlosen Ehen beim Notar oder Standesamt zu etablieren, wurden bisher stets wieder verworfen.
Die Möglichkeit einer Online-Scheidung gibt es bei den Familiengerichten nicht. Wegen der großen Tragweite einer Scheidung (auch im Sozialversicherungs-, Steuer- und Erbrecht) sollten Sie eine sorgfältige, persönliche Beratung und ggf. auch Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen vorziehen. Häufig scheinen Sachverhalte deshalb einfach, weil Probleme übersehen werden – eine spätere Klärung ist dann aufwendig und teuer.
Einvernehmliche Scheidung
Wenn es keine rechtlichen Konflikte zwischen den Ehepartnern gibt, kann die Scheidung einvernehmlich so durchgeführt werden, dass nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten wird und durch seinen Anwalt den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehepartner stimmt dem so gestellten Antrag dann zu. Die Kosten können durch Vereinbarung unter den Eheleuten intern aufgeteilt werden. Insgesamt fallen so weniger Kosten als bei einer Vertretung durch zwei Rechtsanwälte an.
Natürlich stehen wir Ihnen auch für eine gerichtliche Vertretung zur Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung zur Verfügung. Da es auch im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs häufig zu Problemen kommt, stehen unsere Fachanwälte für Familienrecht Ihnen auch als begleitende Berater bei einer einvernehmlichen Scheidung zur Verfügung.