Über uns

Scheidungen zerschneiden nicht nur die Einheit der Familie, sondern werfen auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht vielerlei Fragen auf. Wir sind qualifizierte Rechtsanwälte, die den so ausgelösten Beratungsbedarf vollumfänglich abdecken.

Die Spezialisierung im Familien- und Erbrecht hat in der Hamburger Kanzlei Schneider Stein & Partner eine jahrzehntelange Tradition. Die Kanzlei wurde im Jahre 1955 durch den Rechtsanwalt Johannes Schneider gegründet. Nach Aufnahme weiterer qualifizierter Anwälte sind heute insgesamt 15 Anwälte, darunter 13 Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht in den Rechtsgebieten des Familienrechts und zwei Fachanwälte für Erbrecht in den Rechtsgebieten des Erbrechts tätig.

Verstärkt wird unser Team durch Rechtsanwalt Dieter Büte, Vorsitzender Richter am OLG i.R., der uns mit seinen langjährigen Erfahrungen in besonders umfangreichen und schwierigen Fällen unterstützt, sowie durch Herrn Dipl. Kfm. Peter Spengler, der seine Expertise bei der Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten einbringt.

Eine erfolgreiche Vertretung auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts basiert nach der Überzeugung aller Anwälte unserer Kanzlei auf der Bereitschaft, jeden Mandanten mit persönlichem Einsatz durch eine Auseinandersetzung zu führen. Dieses Prinzip wird bei der Mandatsbearbeitung in der Weise umgesetzt, dass die individuelle Situation des Klienten in den Mittelpunkt gestellt wird, ohne dabei die gesetzlichen Bestimmungen aus den Augen zu verlieren. Um ein möglichst breites Fachwissen für den Mandanten nutzbar zu machen, kooperiert die Kanzlei im Bedarfsfall mit externen Fachleuten wie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren. Die Beobachtung und Aufnahme aktueller Erkenntnisse, wie etwa der Mediation , sind ebenfalls Teil der mandantenorientierten Arbeitsweise. Hierzu zählen auch die Teilnahme an und die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen.

Mehrere Partner sind darüber hinaus als Mitherausgeber bzw. Autoren u.a. an einem umfangreichen Praxishandbuch zum Familienrecht beteiligt. Darüber hinaus wird auch durch die Mitgliedschaft und aktive Mitarbeit im Deutschen Familiengerichtstag e.V., der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein, der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV sowie der Gesellschaft für Erbrecht e.V. gewährleistet, dass aktuelle Entwicklungen des Rechts in der täglichen Praxis Berücksichtigung finden.

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