Ablauf und Besonderheiten des CLP-Verfahrens
Wenn beide Beteiligte die Durchführung eines CLP-Verfahrens wünschen, ist es notwendig, dass beide durch entsprechend fortgebildete CLP-Anwälte/Anwältinnen beraten und vertreten werden. Nach grundsätzlicher Abstimmung über die Durchführung des CLP-Verfahrens und Beauftragung der jeweiligen CLP-Anwälte wird eine Vereinbarung zur Durchführung des Verfahrens und Einhaltung der vereinbarten Regeln (zum Beispiel wechselseitige vollständige Information/Unterlagen, Schweigepflicht nach außen, Legitimation der Anwälte untereinander Kontakt aufzunehmen usw.) geschlossen.
Die CLP-Anwälte vereinbaren mit ihren jeweiligen Mandanten eine Beauftragung ausschließlich für das CLP-Verfahren; es wird also vereinbart, dass die Tätigkeit auf das CLP-Verfahren begrenzt ist und keine weitere streitige außergerichtliche oder eine gerichtliche Vertretung beim Scheitern des CLP-Verfahrens oder nach dessen Beendigung durch die CLP-Anwälte in derselben Angelegenheit erfolgt.
Die Konfliktbeteiligten beraten sich zunächst mit ihrem/ihrer eigenen CLP-Anwalt/Anwältin und die gemeinsamen 4er-Gespräche werden vorbereitet.
In den gemeinsamen 4er-Besprechungen werden die Konfliktthemen sowie die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktbeteiligten erörtert und Lösungen erarbeitet.
Bei Bedarf und nach Abstimmung können weitere Experten unterstützend hinzugezogen werden.
Zwischen den gemeinsamen Besprechungen können selbstverständlich weitere Beratungsgespräche der Mandanten mit den jeweiligen eigenen CLP-Anwälten sowie auch – nach Abstimmung mit den Mandanten – Gespräche der CLP-Anwälte untereinander stattfinden.
Nach Erarbeitung der Lösungen erfolgt die Formulierung und schließlich der Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung.