HvJ versterkt de rechten van transgenders: Erkenning van geslachts- en naamsveranderingen in de EU

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich eine wegweisende Entscheidung gefällt, die den Schutz der persönlichen Identität und die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union stärkt (EuGH vom 4.10.24, C-4/23). Mitgliedstaaten sind demnach verpflichtet, Geschlechts- und Namensänderungen anzuerkennen, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig vorgenommen wurden. Ein zusätzliches Prüfungsverfahren, wie es Rumänien verlangte, ist unzulässig.

Hintergrund der Entscheidung

Ein rumänischer Staatsbürger, der auch die britische Staatsangehörigkeit besitzt, hatte in Großbritannien rechtmäßig seinen Vornamen und sein Geschlecht geändert. Dennoch weigerte sich Rumänien, diese Änderungen in seinen Personenstandsregistern anzuerkennen. Der EuGH entschied, dass diese Weigerung gegen die EU-Grundrechte und die unionsrechtlich garantierte Freizügigkeit verstößt.

Besondere Aspekte der Entscheidung

  • Anerkennung der Identität: Die Weigerung, Geschlechts- und Namensänderungen anzuerkennen, behindert die Freizügigkeit erheblich und verletzt das Recht auf Schutz der Identität gemäß Artikel 21 AEUV.
  • Schutz der persönlichen Integrität: Die Geschlechtsidentität ist ein zentraler Aspekt der Persönlichkeit und daher besonders schützenswert.
  • Keine Diskriminierung: Nationale Vorschriften dürfen EU-Bürger nicht diskriminieren oder unverhältnismäßig einschränken.
  • Brexit kein Hindernis: Änderungen, die während des Übergangszeitraums im Vereinigten Königreich vorgenommen wurden, bleiben unter dem Schutz des Unionsrechts.

Relevanz für die Praxis

Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Rechte von Transgender-Personen in der EU. Sie unterstreicht, dass die Anerkennung der persönlichen Identität ein grundlegender Bestandteil der europäischen Rechtsordnung ist. Mitgliedstaaten dürfen keine zusätzlichen Hürden für die Anerkennung rechtmäßig erworbener Identitäten schaffen.

Unsere Unterstützung für Sie

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Dr. Marko Oldenburger
Gespecialiseerde advocaat voor familierecht
Gespecialiseerde advocaat voor medisch recht

 

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