Uitspraak HvJ versterkt de rechten van transgenders en niet-binaire personen in de EU

Am 4. Oktober 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil in der Rechtssache C-4/23 (Mirin) ein klares Zeichen für die Rechte von Menschen mit neuen selbstbestimmten Geschlechtsidentitäten gesetzt. Das Urteil betont, dass nationale Regelungen, die die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig vorgenommenen Änderungen von Geschlechtsidentität und Vornamen erschweren, gegen das Unionsrecht verstoßen. Für trans und nicht-binäre Personen bedeutet das eine deutliche Stärkung ihrer Rechte – auch in grenzüberschreitenden Kontexten.

Hintergrund: Der Fall im Überblick

Der Kläger, ein rumänischer Staatsbürger mit britischer Staatsangehörigkeit, hatte im Vereinigten Königreich eine Änderung seines Vornamens und seiner Geschlechtsidentität nach britischem Recht durchführen lassen. Diese Änderungen wurden von Rumänien nicht anerkannt. Stattdessen verlangten die Behörden ein neues, aufwendiges gerichtliches Verfahren zur Änderung des Personenstands. Der EuGH wurde aufgefordert zu klären, ob diese Praxis mit den Freizügigkeitsrechten und Grundrechten nach EU-Recht vereinbar ist – insbesondere vor dem Hintergrund des Brexits.

Das Urteil: Unionsbürgerstatus und Freizügigkeit

Der EuGH stellte klar, dass der Unionsbürgerstatus gemäß Art. 20 und 21 AEUV jedem EU-Bürger das Recht verleiht, sich frei innerhalb der EU zu bewegen und aufzuhalten. Eine Nichtanerkennung der Identität, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erworben wurde, behindert diese Freizügigkeit erheblich. Die Anerkennung von Identitätsmerkmalen – wie Geschlecht und Name – ist demnach ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeitsrechte.

Die Nichtanerkennung der Geschlechtsidentität stellt eine unverhältnismäßige Beschränkung der Freizügigkeit dar und verletzt Art. 21 AEUV sowie Art. 45 der Charta der Grundrechte.

Grundrechte und Schutz der Identität

Der Gerichtshof verwies auf den Schutz des Privatlebens (Art. 7 der Charta) und das Diskriminierungsverbot (Art. 21 der Charta). Die Geschlechtsidentität ist ein zentraler Aspekt der Persönlichkeit und fällt daher unter den besonderen Schutz der EU-Grundrechte. Der EuGH zog hierbei auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) heran, die klarstellen, dass das Recht auf Anerkennung der Geschlechtsidentität integraler Bestandteil des Rechts auf persönliche Entwicklung ist.

Die Verweigerung der Anerkennung rechtmäßig erworbener Identitäten beeinträchtigt die persönliche Integrität und die Menschenwürde in unverhältnismäßiger Weise.

Brexit und Übergangsregelungen

Rumänien argumentierte, dass der Brexit die Anwendung des EU-Rechts auf den Fall einschränke. Der EuGH widersprach dem entschieden: Da die Geschlechtsänderung während des Übergangszeitraums nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU rechtmäßig vorgenommen wurde, bleibt sie unter dem Schutz des Unionsrechts.

Verhältnismäßigkeit und Diskriminierungsfreiheit

Der EuGH kritisierte Rumäniens Vorgehen scharf, da es die Kläger*innen zu einem erneuten, aufwendigen Verfahren zwang, obwohl die Geschlechtsänderung bereits in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt worden war. Diese Praxis verstoße gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und diskriminiere den Kläger aufgrund seiner Geschlechtsidentität.

Nationale Regelungen dürfen Unionsbürgerinnen keine unverhältnismäßigen Hürden auferlegen, die ihre Rechte aus Art. 20 und 21 AEUV sowie Art. 7 und 21 der Charta beeinträchtigen.

Was bedeutet das Urteil für trans und nicht-binäre Personen?

Das Urteil ist ein Meilenstein für die Rechte von trans und nicht-binären Menschen. Es stellt sicher, dass die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig erworbene (neue) Identität ohne zusätzliche Prüfungen und Verfahren auch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden muss. Damit wird verhindert, dass Personen mit unterschiedlichen Identitätsmerkmalen in verschiedenen Staaten registriert werden – ein Problem, das insbesondere bei Reisen oder der Nutzung von Reisedokumenten auftreten kann.

Ein Meilenstein für die Menschenwürde

Das Urteil betont, dass die Anerkennung der persönlichen Identität, einschließlich der Geschlechtsidentität, eine grundlegende Verpflichtung der Mitgliedstaaten ist. Es zeigt, dass die EU nicht nur die Freizügigkeit ihrer Bürger*innen schützt, sondern auch die Menschenwürde und die Rechte von trans und nicht-binären Personen fest in der Rechtsordnung verankert hat.

Conclusie: Trans und nicht-binäre Menschen können aus diesem Urteil Mut schöpfen. Es ist ein klares Signal, dass die EU ihre Rechte schützt und Diskriminierung entschlossen entgegentritt. Wenn Sie Unterstützung benötigen, um Ihre Rechte durchzusetzen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit Expertise und Engagement zur Seite!

Dr. Marko Oldenburger

Gespecialiseerde advocaat voor familierecht

Gespecialiseerde advocaat voor medisch recht

 

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