Peter Leßmann, Rechtsanwalt

Peter Leßmann
Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Familien- und Erbrecht

  • 1942 geboren
  • Studium der Rechtswissenschaften mit Nebentätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft im Max-Planck-Institut für internationales Privatrecht in Hamburg
  • Anschließend Referendariat in Hamburg und 1972 Beginn der Tätigkeit als Rechtsanwalt in der damaligen Kanzlei Schneider Stein. Seitdem ausschließlich auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig
  • Zulassung beim Hanseatischen OLG Hamburg 1977
  • Seit 1974 Sozius der Kanzlei Schneider Stein & Partner
  • seit 2000 Seniorpartner
  • mehrjähriges Mitglied des Fachausschusses der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Zulassung zur
    Fachanwaltschaft im Familienrecht
  • seit 2013 aus Partnerschaft ausgeschieden und in reduziertem Umfang tätig

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Deutscher Familiengerichtstag, Anwaltunion Fachanwälte

Ehrenämter

  • Vizepräsident des Präsidiums der Anwaltunion Fachanwälte
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