Formfehler bei Umgangsvereinbarungen – warum die richtige Protokollierung entscheidend ist
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.02.2025 – 6 UF 18/25
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung betont, wie wichtig die korrekte Protokollierung einer Umgangsvereinbarung ist. Im zugrunde liegenden Fall hatten sich die Eltern eines minderjährigen Kindes vor dem Familiengericht auf eine Umgangsregelung verständigt. Der Vergleich wurde in der nichtöffentlichen Sitzung diktiert und genehmigt – allerdings nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, nochmals vollständig vorgespielt oder zur Durchsicht vorgelegt.
Dieser Formfehler hatte weitreichende Folgen: Das OLG hob den daraufhin ergangenen Billigungsbeschluss auf und verwies das gesamte Verfahren an das Amtsgericht zurück. Grund: Ohne ordnungsgemäße Protokollierung liegt kein wirksamer gerichtlicher Vergleich vor. Ein solcher ist jedoch Voraussetzung für die gerichtliche Billigung und mögliche Vollstreckung der Umgangsregelung.
Das Gericht stellte klar: Ein Vergleich muss – auch bei einvernehmlicher Einigung – schriftlich festgehalten, vollständig vorgelesen oder abgespielt und von den Beteiligten genehmigt werden. Fehlt einer dieser Schritte, ist der Vergleich unwirksam. Die bloße Aufnahme im Protokoll als „laut diktiert und genehmigt“ genügt nicht.
Was bedeutet das für Sie als Eltern oder Beteiligte in einem familiengerichtlichen Verfahren?
In familiengerichtlichen Verfahren kommt es immer wieder vor, dass in der Dynamik einer gerichtlichen Anhörung Einigungen protokolliert werden, ohne dass die formalen Anforderungen vollständig beachtet werden. Wird ein Vergleich etwa nicht korrekt vorgespielt oder zur Durchsicht vorgelegt, kann dies die Wirksamkeit der Vereinbarung beeinträchtigen – mit der Folge, dass diese nicht vollstreckbar ist oder das Verfahren erneut aufgerollt werden muss.
Unser Anspruch: Formalien im Blick – Rechtssicherheit für Sie
Als erfahrene familienrechtliche Kanzlei achten wir stets darauf, dass alle verfahrensrechtlichen Anforderungen eingehalten werden – insbesondere bei sensiblen Themen wie dem Umgangsrecht. Wir begleiten Sie nicht nur inhaltlich, sondern sorgen auch für eine rechtssichere Gestaltung und Protokollierung von Vergleichen. Denn nur so kann Ihre Vereinbarung rechtlich Bestand haben – und notfalls auch vollstreckt werden.
Haben Sie Fragen zu Umgangsregelungen oder familiengerichtlichen Verfahren? Sprechen Sie uns gerne an – wir sind für Sie da.
Dr. Magdalena Dittmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht