Testamentsvollstreckung in Hamburg
Im Bereich der Testamentsvollstreckung verfügen wir über besondere Qualifikationen, sowohl Rechtsanwalt Vinnen (Fachanwalt für Erbrecht) als auch der in diesem Bereich mit uns tätige Steuerberater Ralf Oberländer sind zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT). Durch eine Testamentsvollstreckung gewährleisten sie die Umsetzung Ihres letzten Willens mitunter für viele Jahre.
Der Schutz künftiger Generationen und des gebildeten (Firmen-) Vermögens oder aber die Begleitung der (minderjährigen) Erben durch externe Kompetenz sind nur einige Beispiele für die zahlreichen Konstellationen, die eine Einsetzung eines integren und kompetenten Testamentsvollstreckers erfordern können.
Neben der Durchführung von Testamentsvollstreckungen beraten unsere Testamentsvollstrecker darüber, wie das Amt richtig und effektiv auszuüben ist.
Seit dem Jahre 2011 haben wir unsere Testamentsvollstreckungsaktivitäten in der Schneider Stein & Partner Testamentsvollstreckungsgesellschaft gebündelt, besuchen Sie uns dort unter www.testamentsmanagement.de.